Vorschriften für Eigenkapital

Für Finanzierungen ist nach Basel I - IV mindestens 10 % teilweise bis zu 40 % Eigenkapital notwendig!

Die Bedingungen für gewerbliche Finanzierungen werden immer mehr verschärft: In 2016 wurde die so genannte Millionenkreditverordnung mit einem Gesetz eingeführt. Darin lautet es, dass der Neugründer mindestens 20% nachweisbares Eigenkapital, in manchen Branchen bis zu 40% Eigenkapital vorweisen muss. Nachdem das Finanzierungsgeschäft danach eingebrochen ist wurde diese Regelung auf 10% Eigenkapital reduziert.

Die weitere Verschärfung tritt mit Einführung von Basel III ab 2025 ein, in dem eine Bank max. 80% Beleihung geben soll. Ab Basel IV ab 2027 darf eine Bank nur noch eine Beleihung von 72,5% geben. Bei einer Marktpreisreduzierung für bestehende Finanzierungen vom Pfandobjekt und wenig Tilgung seit Darlehensaufnahme ist die Bank berechtigt Ersatzsicherheiten zu verlangen damit die max. Beleihung von 72,5% nicht überschritten wird.

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/basel-iii/#What

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/30/basel-iii-reforms-new-eu-rules-to-increase-banks-resilience-to-economic-shocks/