Vorschriften für Eigenkapital
Für Finanzierungen ist nach Basel I - IV mindestens 10 % teilweise bis zu 40 % Eigenkapital notwendig!
Die Bedingungen für gewerbliche Finanzierungen werden immer mehr verschärft: In 2016 wurde die so genannte Millionenkreditverordnung mit einem Gesetz eingeführt. Darin lautet es, dass der Neugründer mindestens 20% nachweisbares Eigenkapital, in manchen Branchen bis zu 40% Eigenkapital vorweisen muss. Nachdem das Finanzierungsgeschäft danach eingebrochen ist wurde diese Regelung auf 10% Eigenkapital reduziert.
Die weitere Verschärfung tritt mit Einführung von Basel III ab 2025 ein, in dem eine Bank max. 80% Beleihung geben soll. Ab Basel IV ab 2027 darf eine Bank nur noch eine Beleihung von 72,5% geben. Bei einer Marktpreisreduzierung für bestehende Finanzierungen vom Pfandobjekt und wenig Tilgung seit Darlehensaufnahme ist die Bank berechtigt Ersatzsicherheiten zu verlangen damit die max. Beleihung von 72,5% nicht überschritten wird.